
Die Bundesbank unterhält Filialen, die der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank unterstehen. Über Errichtung und Schliessung von Filialen beschliesst der Vorstand der Bundesbank . Sie berichten an die übergeordnete Hauptverwaltung . Mit Inkrafttreten des 7. BBankGÄndG wurde der Übergang der Bundesbank zu einer einstufigen...
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